Wir stehen Ihnen sowohl im Vorfeld als auch nach der öffentlichen Beurkundung beratend zur Seite und
betreuen Sie umfassend bei der Gestaltung des Rechtsgeschäftes, bei der Ausarbeitung, Erstellung und Erklärung der erforderlichen Dokumente und bei der Beurkundung. Ebenso reichen wir die erforderlichen Unterlagen für die Eintragung und Änderung im Handelsregister ein.
St. Galler Anwältinnen und Anwälte sind von Gesetzes wegen zur öffentlichen Beurkundung in vielen Bereichen sowohl im nationalen als auch im internationalen Verhältnis ermächtigt. Wir nehmen für Sie die folgenden notariellen Beurkundungen vor:
auch für den internationalen Gebrauch
Auf Wunsch lassen wir für Sie bei einem anerkannten Sprachinstitut eine professionelle Übersetzung von amtlichen Dokumenten erstellen.
Die Preise richten sich nach dem amtlichen Gebührentarif für Beurkundungen und Beglaubigungen des Kantons St. Gallen. Hinzu kommt der Aufwand für Beratung und Erstellung der erforderlichen Dokumente, welcher nach dem Anwaltstarif abgerechnet wird. Fragen Sie uns nach einer unverbindlichen Offerte.
Gerne stehen wir Ihnen auch ausserhalb der Öffnungszeiten von Ämtern und reglementierten Schalterstunden zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Terminvereinbarung.